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D 21.1


Maßnahmen im Explosionsschutz

  • Vorbeugender Explosionsschutz besteht aus primären u. sekundären ExSchutz sowie zugehörigen ExSchutzmaßnahmen.
  • Primärer ExSchutz bedeutet das Verhindern der Bildung gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphären oder die Einschränkung dieser.
  • Primäre Maßnahmen können sein:
    • prüfen, ob nicht eine Alternative zur Anwendung kommen kann, die nicht explosionsgefährdet ist; technische oder natürliche Lüftung;
    • Inertisierung durch Zugabe von gasförmigen Inertstoffen wie Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgasen, Verbrennungsgasen, Wasserdampf, pulverförmigen Inertstoffen;
    • Konzentrationsüberwachung (Gasmesswarnanlagen, Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Schutzmaßnahmen, Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen).
  • Sekundäre Maßnahmen: die Zündquelle eliminieren (Ausschließen von Zündquellen).
    • 13 Zündquellen lt. EN 1127 und EN 13237: wie z. B. offene Flammen od. Glut (Zigaretten, Feuerzeug, Zündholz); heiße Oberflächen (Auspuff, Schweißnaht), Funken aus elektrischen Anlagen (Stecker, Lichtschalter), mechanisch erzeugte Funken und Reibung (z. B. durch Werkzeuge), statische Elektrizität, chemische Reaktionen, Blitzschlag.
  • Konstruktive Maßnahmen: die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches, zumutbares Maß zu beschränken. Konstruktive Maßnahmen sind zu setzen, wenn Explosionen nicht verhindert werden können.
  • Organisatorischer Explosionsschutz:
    • Evaluierung
    • Arbeitsstoffliste
    • ExSchutz-Dokument
    • Liste der geeigneten Arbeitsmittel

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