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D 22


Kontaminierte Bereiche

Anforderungen an Bauherrn

  • Feststellung, Analyse und Bewertung der Schadstoffe.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
  • Ausschreibung von Schutzmaßnahmen.
  • Fachkundige Koordination.
  • Entsorgung klären.

Anforderungen an ausführende Unternehmen

  • Prüfen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
  • Erstellung von tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen.
  • Veranlassung und Überwachung der Schutzmaßnahmen.
  • Überwachung der gefährlichen Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz.
  • Baurestmassentrennung
    (siehe Kap. B 21 Baurestmassen)
  • Vermischung mit weniger gefährlichen Abfällen vermeiden.
  • Rechtzeitige Anzeige der Bauarbeiten bei der Arbeitsinspektion.
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen nach Rangfolge:
    • technische Maßnahmen und/oder
    • organisatorische Maßnahmen, erst dann
    • persönliche Schutzausrüstung.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Geeignete Arbeitsverfahren zur Emissionsminderung auswählen.
  • Gefährliche Arbeitsstoffe am Ort der Freisetzung erfassen (Absaugung).
  • Konzentration der gefährlichen Arbeitsstoffe im Arbeitsbereich verdünnen (Belüftung).
  • Maschinen und Fahrzeuge mit Anlagen zur Atemluftversorgung einsetzen:
    • Filteranlagen (Auswahl entsprechend Atemschutzgeräten),
    • Druckluftanlagen.
  • In Sonderfällen
    • automatisierten Abbau oder
    • Einsatz von ferngesteuerten Geräten
    • in Betracht ziehen.

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