D 22
Kontaminierte Bereiche
Anforderungen an Bauherrn
- Feststellung, Analyse und Bewertung der Schadstoffe.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
- Ausschreibung von Schutzmaßnahmen.
- Fachkundige Koordination.
- Entsorgung klären.
Anforderungen an ausführende Unternehmen
- Prüfen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
- Erstellung von tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen.
- Veranlassung und Überwachung der Schutzmaßnahmen.
- Überwachung der gefährlichen Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz.
- Baurestmassentrennung
(siehe Kap. B 21 Baurestmassen)
- Vermischung mit weniger gefährlichen Abfällen vermeiden.
- Rechtzeitige Anzeige der Bauarbeiten bei der Arbeitsinspektion.
- Festlegung von Schutzmaßnahmen nach Rangfolge:
- technische Maßnahmen und/oder
- organisatorische Maßnahmen, erst dann
- persönliche Schutzausrüstung.
Technische Schutzmaßnahmen
- Geeignete Arbeitsverfahren zur Emissionsminderung auswählen.
- Gefährliche Arbeitsstoffe am Ort der Freisetzung erfassen (Absaugung).
- Konzentration der gefährlichen Arbeitsstoffe im Arbeitsbereich verdünnen (Belüftung).
- Maschinen und Fahrzeuge mit Anlagen zur Atemluftversorgung einsetzen:
- Filteranlagen (Auswahl entsprechend Atemschutzgeräten),
- Druckluftanlagen.
- In Sonderfällen
- automatisierten Abbau oder
- Einsatz von ferngesteuerten Geräten
in Betracht ziehen.
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