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Explosionsschutz/VEXAT
Allgemeines
- Explosionsgefahr entsteht:
- bei Arbeiten mit Flüssiggas;
- bei Arbeiten mit lösemittelhältigen Lacken, Klebern, Anstrichen und Ähnlichem.
- Werden Flüssigkeiten ab- oder umgefüllt, kommt es zu elektrostatische Ladungen, die durch Potentialausgleich und Erdung zu verhindern sind. Die gilt auch für Trichter.
- Wenn explosionsfähige Atmosphären entstehen können, ist ein Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären) zu erstellen.
Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren
- Vor dem Einrichten einer Baustelle sind Explosionsrisiken zu evaluieren. Dabei sind alle wirksamen Zündquellen festzustellen.
- Bei der Evaluierung sind der Normalbetrieb, In- und Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Reinigung, Betriebsstörungen als auch vorhersehbare sowie seltene Störungen zu berücksichtigen.
- Explosionsgefahren sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, wobei eingesetzte Arbeitsmittel, die verwendeten Arbeitsstoffe, die Arbeits- und Verfahrensbedingungen und ihre möglichen Wechselwirkungen sowie die baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu bewerten sind.
- Der Beurteilungsvorgang ist für jeden Arbeitsplatz/ jeden Produktionsprozess sowie für jeden Betriebszustand einer Anlage durchzuführen.
- Bei der Gefährdungsbeurteilung von Ex-Gefahren sind folgende Fragen relevant:
- 1. Sind brennbare Stoffe vorhanden?
- 2. Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
- 3. Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
- 4. Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
- 5. Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?
- 6. VEXAT – Ablauf der betrieblichen Umsetzung
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