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E 11.5


Stichsäge

  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
    • unter Aufsicht
    mit einer Stichsäge arbeiten.
  • Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
  • Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Hände flach, Finger geschlossen.
  • Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
  • Maschine ansetzen, dann einschalten.
  • Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
  • Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
  • Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
  • Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.

Rührwerkzeug

  • Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
  • Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
  • Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
  • Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.

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