- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
an der Handhobelmaschine arbeiten.
- Auf sichere Werkstückauflage achten.
- Sicheren Standplatz einnehmen.
- Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
- Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
- Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.