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E 11


Handmaschinen

Bohrmaschine

  • Bei der Bearbeitung von sprödem Material und bei Arbeiten über Kopf: Schutzbrille benutzen.
  • Der Bohrer muss scharf sein.
  • Das Bohrfutter darf nicht geölt, sondern muss ausgeblasen werden.
  • Die Maschine immer mit Handgriff führen.
  • Kleine Werkstücke nur verdrehsicher eingespannt bohren.
  • Große Werkstücke sicher auflegen und gegen Kippen/Verdrehen sichern.
  • Bohrer auf zu bearbeitendes Material abstimmen (z. B. Stein-, Holz-, Metallbohrer).

Bohrhammer/Abbruchhammer

  • Rutschkupplung.
  • Bei großem Bohrdurchmesser zweiten Haltegriff verwenden.
  • Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe tragen.
  • Max. Bohrdurchmesser entsprechend der Betriebsanleitung nicht überschreiten.
  • Gerät erzeugt Vibrationen, Arbeitszeit und Grenzwerte sind nach Verordnung, mit der der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen erlassen wurde (VOLV), zu beachten.
  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt, in guter körperlicher Verfassung und unterwiesen sein.
  • Vorsicht bei Abbruch von Beton, erhöhte Splittergefahr.
  • Bei Pressluftschläuchen auf fest sitzende Kupplungen und Verbindungen achten.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffs vermeidet Durchblutungsstörung, schont Gelenke.
  • Bei Stemmarbeiten ggf. vibrationsdämpfende Handschuhe verwenden

E 11.1


Trenn-/Winkelschleifer

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    am Trenn-/Winkelschleifer arbeiten.
  • Nur Scheiben entsprechend der Bedienungsanleitung verwenden.
    • Scheiben müssen zugelassen sein;
    • zulässige Umfangsgeschwindigkeit und
    • zulässigen Scheibendurchmesser beachten.
  • Keine beschädigten Scheiben verwenden.
  • Probelauf nach Wechsel des Schleifmittels.
  • Schutzhaube muss vollständig sein und fest sitzen.
  • Beim Schleifen immer Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Gehörschutz auch für Umstehende erforderlich.
  • Niemals Asbestzement schneiden (Asbestose, Karzinome).
  • Gerät beim Trennen nicht verkanten.
  • Funkenflug bis 10,0 m im Umkreis beachten (Mitarbeiter, brennbare Stoffe).
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.

Handkreissäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    • an der Handkreissäge arbeiten.
  • Die Schnitttiefe jeweils auf die Holzdicke einstellen.
  • Schutzhaube muss leichtgängig sein und sich selbsttätig sicher schließen.
  • Einstellschraube nachziehen.
  • Nur scharfe Sägeblätter verwenden.
  • Gehörschutz tragen (auch für Umstehende erforderlich).

E 11.2


Kettensäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sein. Ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildung gemäß KJBG-VO (siehe unten).
  • Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist einzuhalten.
  • Besondere Erfahrung und Unterweisung sind erforderlich.
  • Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und eng anliegende Kleidung mit Schnittschutzeinlagen im Beinbereich tragen.
  • Lehrlinge dürfen
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten) und
    • unter Aufsicht
    an der Kettensäge arbeiten.
    Diese Ausnahme für Lehrlinge gilt nur für Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen.
  • Zum Vermeiden des Rückschlags Kettensägen mit Sicherheitsschiene und spandickenbegrenzender Kette verwenden.
  • Auf scharfe Sägezähne achten.
  • Kette darf nicht zu locker sitzen.
  • Beim Starten Säge fest auflegen.
  • Funktion des Not-Ausschalters überprüfen.
  • Im Leerlauf darf sich die Kette nicht mitdrehen.
  • Auf sicheren Stand achten.
  • Sicherheitsabstand von 2 m zu anderen Personen einhalten.
  • Arbeiten mit der Kettensäge über Schulterhöhe ist verboten.
  • Tragen der Kettensäge nur am vorderen Handgriff mit eingelegter Kettenbremse.
  • Nach Gebrauch Säge sofort abstellen.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffes sinnvoll, sonst Durchblutungsstörung der Finger möglich.
  • Transport der Kettensäge nur mit aufgesetztem Kettenschutz.

Bolzensetzgerät

  • Nur Geräte mit Prüfzeichen verwenden.
  • Mindestalter des Benutzers 18 Jahre. Es ist eine besondere Unterweisung erforderlich (§ 29 Arbeitsmittel-VO).
  • Bolzensetzerhelm mit Schutzschirm, Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Darauf achten, dass sich keine Personen in der Umgebung aufhalten (Quer- und Durchschläger).
  • Schutzteller fest an die Oberfläche andrücken, Vorsicht an Ecken und Kanten.
  • Munition und Schussapparat immer verschlossen aufbewahren.
  • Alle zwei Jahre vom Hersteller prüfen lassen.

E 11.3


Nagler

  • Mindestalter des Benutzers 18 Jahre.
  • Den auf dem Gerät vermerkten „max.“ Betriebsdruck nicht überschreiten.
  • Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren.
  • Bei druckluftbetriebenen Geräten Druckminderer mit Sicherheitsventil verwenden.
  • Nur Druckluft – keinesfalls Sauerstoff – als Energiequelle benutzen.
  • Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupplung am Druckschlauch fest montiert ist.
  • Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
  • Nach beendeter Arbeit Gerät vom Netz trennen und Magazin entleeren.
  • Auf einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers achten.
  • „Tacker-Geräte“ nicht mit gezogenem Abzugbügel transportieren.
  • Geräte so ablegen, dass nicht durch Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung auslöst. Finger vom Abzugbügel nehmen.
  • Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
  • Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen – Rückschlaggefahr.
  • Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.

Handbetriebene Schlagscheren, Platten- und Steinbrecher

  • Maschinen sicher und leicht zugänglich aufstellen.
  • Bei der Aufstellung von Hebelscheren auf eventuelle Quetsch- und Scherstellen, auch während des Schneidvorganges, achten.
  • Hochgestellte Hebel in Ruhestellung und gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern.
  • Werkstück durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern.
  • Arbeitsplatz von Abfällen freihalten.

E 11.4


Handhobelmaschine

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    an der Handhobelmaschine arbeiten.
  • Auf sichere Werkstückauflage achten.
  • Sicheren Standplatz einnehmen.
  • Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
  • Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
  • Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.

Heißluftfön

  • Auf Verbrennungsgefahr achten.
  • Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).

Schrauber

  • Auf tragfähigen Untergrund achten.
  • Sicheren Stand wählen.
  • Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
  • Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
  • Auf die richtige Handhaltung achten.

E 11.5


Stichsäge

  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
    • unter Aufsicht
    mit einer Stichsäge arbeiten.
  • Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
  • Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Hände flach, Finger geschlossen.
  • Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
  • Maschine ansetzen, dann einschalten.
  • Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
  • Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
  • Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
  • Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.

Rührwerkzeug

  • Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
  • Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
  • Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
  • Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.

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