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E 4.2


Ketten

  • Ketten stets gerade, niemals über Kanten ziehen.
  • Ketten sauber und frei von Korrosion halten.
  • Bei Frost vermindert sich die Tragfähigkeit!
  • Bei Längenänderungen nur zugelassene Zubehörteile (z. B. Verkürzungsklauen) verwenden.
  • Ketten werden abgelegt, wenn
    • eine Längung der Kette oder eines Einzelgliedes um mehr als 5 %,
    • eine Abnahme der Glieddicke an einer Stelle um mehr als 10 %,
    • eine Vergrößerung des Hakenmauls um mehr als 10 % oder
    • eine Berührung spannungsführender Teile eingetreten ist.
    • Nach maximal 3 Jahren auf Rissfreiheit prüfen.

Faserhebebänder

  • Faserseile als Anschlagseile sollen einen Mindestdurchmesser von 16 mm haben.
  • Aufnäher enthalten Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten, z. B. Schnürgang, sowie weitere Informationen des Herstellers.
  • Naturfaserseile aus Baumwolle sind als Anschlagmittel für Hebezeuge nicht zulässig.
  • Faserseile müssen stets trocken und luftig gelagert werden.
  • Sie sind auszusortieren, wenn
    • eine Litze gebrochen ist,
    • starke Verformungen,
    • Schäden infolge feuchter Lagerung oder aggressiver Stoffe,
    • Garnbrüche in größerer Zahl oder
    • Spleißlockerungen vorhanden sind.


 Hinweis

Selbstgefertigte Anschlagpunkte für Fertigteile aus ungeprüften Hebebändern (Meterware) sind verboten!


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