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D 15.2


Abbrucharbeiten von Hand (Abtragen)

  • Unter Abtragen versteht man das schichtweise Abbrechen von Bauwerken mit Handwerkzeugen und/oder Druckluftgeräten
  • Gerüst aufstellen, Absturzsicherungen erstellen.
  • Abwurföffnungen sichern.
  • Bauteile vor dem Lösen gegen Herabfallen sichern.
  • Bei Einsturzgefahr von Bauteilen Arbeiten sofort einstellen, Gefahrenbereich verlassen, Baustellenbereich sichern.
  • Aufsichtsperson informieren, wenn:
    • Kampfmittel,
    • gefährliche Arbeitsstoffe (z. B. Asbest),
    • kontaminierte Bausubstanz,
    • Ver- und Entsorgungsleitungen,
    • Rissbildungen an benachbarten Gebäuden unvorhergesehen auftreten.
  • Schuttrutschen sicher befestigen.
  • Niemals ungesichert auf Mauerkronen arbeiten.

 Vorschriften und Regeln


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