D 15.2
Abbrucharbeiten von Hand (Abtragen)
- Unter Abtragen versteht man das schichtweise Abbrechen von Bauwerken mit Handwerkzeugen und/oder Druckluftgeräten
- Gerüst aufstellen, Absturzsicherungen erstellen.
- Abwurföffnungen sichern.
- Bauteile vor dem Lösen gegen Herabfallen sichern.
- Bei Einsturzgefahr von Bauteilen Arbeiten sofort einstellen, Gefahrenbereich verlassen, Baustellenbereich sichern.
- Aufsichtsperson informieren, wenn:
- Kampfmittel,
- gefährliche Arbeitsstoffe (z. B. Asbest),
- kontaminierte Bausubstanz,
- Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Rissbildungen an benachbarten Gebäuden unvorhergesehen auftreten.
- Schuttrutschen sicher befestigen.
- Niemals ungesichert auf Mauerkronen arbeiten.
Verweise
Folgende Kapitel sind zu beachten. Siehe:
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich