<

 

 

>


D 15


Abbrucharbeiten

Allgemeines

  • Während der Abbrucharbeiten obliegt die Aufsicht einer fachkundigen Person.
  • Abbrucharbeiten dürfen nur mit besonders ausgerüsteten und geeigneten Geräten, Maschinen und Einrichtungen ausgeführt werden.
  • Sie dürfen nur von erfahrenen und geeigneten Personen ausgeführt werden.
  • Staub reduzieren, z. B. durch Wassernebel, eventuell Erdbaumaschinen mit Atemluftversorgung einsetzen, Schuttcontainer abdecken.
  • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebenjahr dürfen nicht zu Abbrucharbeiten herangezogen werden.
  • Unter Rückbau versteht man das Abtragen eines Bauwerks in umgekehrter Reihenfolge seiner Errichtung.

Vorbereitende Maßnahmen

  • Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind die vorhandene Bausubstanz und die Einwirkungen auf Nachbarbauwerke zu prüfen.
  • Auf die Statik des abzubrechenden Bauwerkes achten (Aussteifungen, Einspannungen, Auskragungen, Bewehrungsart und -richtung).
  • Bei Teilabbrüchen (z. B. Aufstockung eines Gebäudes) auf Standfestigkeit der verbleibenden Bauteile (Giebel, Kamine) achten und diese sichern.
  • Auf Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme, Kommunikation) achten.
  • Witterungseinflüsse (z. B. Wind, Regen und Schnee) berücksichtigen.
  • Abbruchverfahren nach örtlichen Gegebenheiten festlegen.
  • Abbruchanweisung erstellen.
  • Art und Anzahl der einzusetzenden Geräte und deren Arbeitsbereiche festlegen.
  • Bagger und Lader mit notwendiger Reichhöhe, Standsicherheit und Festigkeit auswählen.
  • Reihenfolge der einzelnen Abbruchabschnitte bestimmen.
  • Gefahrenzonen (z. B. Abwurfbereiche) und Aufstellorte von Prallwänden festlegen.
  • Verkehrs- und Fluchtwege von Abbruchmaterial freihalten.
  • Im Gefahrenbereich dürfen sich nur unterwiesene und für die Arbeit unbedingt notwendige Personen aufhalten.
  • Gefahrenbereiche sind gegen unbefugten Zutritt technisch abzusperren oder durch Warnposten sichern.
  • Geschossdecken nicht mit Abbruchmaterial überlasten.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich