D 14.10
Elektrische Freileitungen im Dachbereich
- Die Einhaltung der erforderlichen Schutzabstände muss gewährleistet sein oder
- die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber freigeschaltet, umgelegt oder abgedeckt.
- Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Elektroversorgungsunternehmen deckt dieses die Niederspannungsfreileitungen kostenlos ab. (siehe Kap. B 15.6)
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