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D 14.10


Elektrische Freileitungen im Dachbereich

  • Die Einhaltung der erforderlichen Schutzabstände muss gewährleistet sein oder
  • die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber freigeschaltet, umgelegt oder abgedeckt.
  • Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Elektroversorgungsunternehmen deckt dieses die Niederspannungsfreileitungen kostenlos ab. (siehe Kap. B 15.6)


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