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D 14.9


Instandhaltung des Daches

  • Planungsphase: In der Unterlage für spätere Arbeiten wird festgelegt, welche Schutzeinrichtungen und -maßnahmen für die späteren Instandhaltungsarbeiten des Daches vorgesehen werden (z. B. Ankerpunkte für Dachfanggerüste, gemäß EN 517 geprüfte Anschlagpunkte für PSAgA und für Dachschutzblenden, Seilsicherungssysteme, gemäß EN 795).
  • Ausführungsphase: Der Baustellenkoordinator überwacht die ordnungsgemäße Herstellung dieser Schutzeinrichtungen.

Anschlageinrichtungen für spätere Arbeiten

Bei vorhandenen Dachhaken auf zulässige Beanspruchung achten:
  • „Alte“ Dachhaken: vor Benutzung auf Tragfähigkeit prüfen, geeignet für Befestigung einer Dachleiter.
  • Empfehlung: Bei Anschlagpunkten mit nicht bekannter Tragfähigkeit ist jedenfalls eine Sichtkontrolle vorzunehmen. Wenn dabei keine Mängel sichtbar sind, können eventuell mehrere Anschlagpunkte mit einer ringförmigen Seilschlinge zur Lastverteilung zusammengefasst werden.
  • Sicherheitsdachhaken, geprüft nach EN 517 Typ A: als Anschlagpunkt für PSAgA, für Arbeiten direkt unterhalb des Dachhakens.
  • Sicherheitsdachhaken, geprüft nach EN 517 Typ B: als Anschlagpunkt für PSAgA, für Arbeiten auch im Ortgang/Giebelbereich geeignet.
  • Sicherheitsdachhaken, geprüft nach EN 517 und zusätzliche Prüfung für Belastung entgegen der Richtung der Falllinie: als Anschlagpunkt für PSAgA, für Belastungen aus allen Richtungen geeignet (auch für Übersteigung des Firstes, ungeplante Kraftumlenkung auf festen Hindernissen nach oben).
In die Unterlage für spätere Arbeiten aufnehmen:
  • Planung und zeichnerische Darstellung der Absturzsicherung bzw. Anschlagmöglichkeiten.
  • Schematische Darstellung am Zugang zur Absturzsicherung vorsehen.
  • Dokumentation des Einbaus zu Prüfzwecken.
  • Schutzmaßnahmen für nicht durchbruchsichere Dachelemente.

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