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Atemschutz

Anforderungen an die Atemluft

  • Die Atemluft des arbeitenden Menschen muss so beschaffen sein, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch gesundheitsgefährdende Stoffe nicht eintreten können.
  • Gesundheitsgefährdende Stoffe können zu Erkrankungen (z. B. Lungenerkrankungen, Allergien, Krebserkrankungen etc.) führen. Das Ausmaß der Schädigung ist von der Einwirkungsdauer und der Konzentration des gesundheitsschädlichen Stoffes abhängig.
  • Der Sauerstoffgehalt der Atemluft muss mindestens 17 Vol.-% betragen.
  • Wenn weder durch technische noch organisatorische Maßnahmen gesundheitlich unbedenkliche Atemluft gewährleistet werden kann, muss der Arbeitgeber kostenlos Atemschutz zur Verfügung stellen.
  • Für Arbeiten, bei denen Asbeststaub entsteht, sind mindestens P3-Partikelfilter in Verbindung mit einer Vollmaske zu verwenden.

Welcher Atemschutz ist notwendig?


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