C 4.1
- Bei der Auswahl aller Atemschutzgeräte sind der Dichtsitz und der Tragekomfort wesentliche Kriterien. Folgende Komponenten bestimmen den Tragekomfort:
- geringes Gewicht;
- niedere Atemwiderstände (Ein- und Ausatmung);
- geringer Hitze- und Feuchtigkeitsaufbau;
- Bedienungs- und Pflegefreundlichkeit;
- geringe Gesichtsfeldbeeinträchtigung;
- angenehmes, hautfreundliches Material, das sich leicht den verschiedenen Gesichtsformen anpasst.
- Nur Atemschutzausrüstung mit CE-Zeichen einsetzen.
- In allen Zweifelsfällen Atemschutzhersteller fragen.
- Falls die Gefahrstoffverhältnisse unklar sind, zwingend einen von der Umgebungsluft unabhängigen Atemschutz einsetzen.
- Bei Benutzung von Atemschutzgeräten mit > 5 kg Masse und > 30 Minuten/Tag Tragedauer ist eine Vorsorgeuntersuchung nach der VGÜ (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz) erforderlich.
- Ausbildung, Unterweisung und Übungen im Einsatz von Atemschutzgeräten sind Pflicht.
- Tragezeitbegrenzungen beachten (Einhalten von Pausen).
Schutz vor Stäuben und Aerosolen durch Filter
- Beim Einsatz von Filtergeräten muss der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft mindestens 17 Vol.-% und beim Einsatz von CO-Filtern mehr als 19 Vol.-% betragen.
- Filtergeräte sind nicht zu verwenden, wenn die Durchlüftung in Behältern, Schächten, Rohren, Kanälen, Gruben und engen Räumen unzureichend ist.
- Je höher die Filterklasse (P1, P2 oder P3), desto besser der Abscheidegrad. Damit steigt aber auch der Atemwiderstand.
- Vollmasken sitzen grundsätzlich dichter als Halbmasken und schützen durch die Sichtscheibe auch die Augen
- Partikelfiltrierende (Vlies-)Halbmasken (FFP, oft als "Staubmasken" bezeichnet) sind in der Regel nur für die Verwendung während einer Arbeitsschicht ausgewiesen. Sie sind auch aus hygienischen Gründen mindestens täglich zu wechseln.
- Halbmasken mit separatem Partikelfilter bevorzugen, denn diese sind dichter als partikelfiltrierende Halbmasken.
- Beim Einsatz von Halb- oder Viertelmasken mit entsprechendem Filter ist das Rückhaltevermögen geringer als bei Vollmasken.
- Atemschutzmasken, Filter und Zubehör sind nach Herstellerangaben zu reinigen und zu lagern. Keinesfalls im Lackierraum, Trockenraum oder Lacklagerraum lagern.
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