Bei den Angaben der Hersteller und Inverkehrbringer sind insbesondere die Einteilungen der Lampen in Risikogruppen und der Laser in Risikoklassen wichtig.
Einsatz von Laser
Hinsichtlich Evaluierung von Laser muss demnach die Laserklasse des Gerätes ermittelt werden. Diese ist auf einer Plakette an dem Gerät ersichtlich.
Die Klassen 1, 1M, 2 und 2M sind nach entsprechender Unterweisung über die Verwendung von Laser (direkten Augenkontakt vermeiden) weiterhin bedenkenlos einsetzbar.
Die Klasse 3A kann durch eine entsprechende Unterweisung (direkten Augenkontakt meiden und Lidschlussreflex) der Mitarbeiter als Klasse 2M betrachtet werden.
Vermessungslaser so aufstellen, dass der Richtstrahl nicht in Augenhöhe liegt.
Bei Einsatz von Lasergeräten mit hoher Energiedichte (zur Metallbearbeitung) Gefahrenermittlung durchführen und Schutzmaßnahmen festlegen.
Einsatz von Leuchten
Der Schutz vor UV-Strahlung bei Baustellenleuchtmitteln erfordert: