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C 3.3


Gefahrenermittlung und -beurteilung

Bei den Angaben der Hersteller und Inverkehrbringer sind insbesondere die Einteilungen der Lampen in Risikogruppen und der Laser in Risikoklassen wichtig.

Einsatz von Laser
  • Hinsichtlich Evaluierung von Laser muss demnach die Laserklasse des Gerätes ermittelt werden. Diese ist auf einer Plakette an dem Gerät ersichtlich.
  • Die Klassen 1, 1M, 2 und 2M sind nach entsprechender Unterweisung über die Verwendung von Laser (direkten Augenkontakt vermeiden) weiterhin bedenkenlos einsetzbar.
  • Die Klasse 3A kann durch eine entsprechende Unterweisung (direkten Augenkontakt meiden und Lidschlussreflex) der Mitarbeiter als Klasse 2M betrachtet werden.
  • Vermessungslaser so aufstellen, dass der Richtstrahl nicht in Augenhöhe liegt.
  • Bei Einsatz von Lasergeräten mit hoher Energiedichte (zur Metallbearbeitung) Gefahrenermittlung durchführen und Schutzmaßnahmen festlegen.
Einsatz von Leuchten
  • Der Schutz vor UV-Strahlung bei Baustellenleuchtmitteln erfordert:
    • intakte Schutzgläser,
    • blendfreie Aufstellung.

 Weitere Hinweise

  • Plakat „Sonnenschutz am Bau“ beziehbar unter: www.auva.at
  • ZAI-Leitfaden – Evaluierung der biologischen Gefahren von Lampen und Lasern

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