- Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
- Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt* dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
am Trenn-/Winkelschleifer arbeiten.
- Nur Scheiben entsprechend der Bedienungsanleitung verwenden.
- Scheiben müssen zugelassen sein;
- zulässige Umfangsgeschwindigkeit und
- zulässigen Scheibendurchmesser beachten.
- Keine beschädigten Scheiben verwenden.
- Probelauf nach Wechsel des Schleifmittels.
- Schutzhaube muss vollständig sein und fest sitzen.
- Beim Schleifen immer Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
- Gehörschutz auch für Umstehende erforderlich.
- Niemals Asbestzement schneiden (Asbestose, Karzinome).
- Gerät beim Trennen nicht verkanten.
- Funkenflug bis 10,0 m im Umkreis beachten (Mitarbeiter, brennbare Stoffe).
*) Die Leistungsangabe 1200 Watt bezieht sich auf Elektrogeräte am Stromnetz (mit Kabel, 230 V). Bei akkubetriebenen Geräten ist das Leistungsäquivalent zu 1200 Watt entweder der Bedienungsanleitung zu entnehmen oder beim Hersteller zu erfragen.