E 10.2
Baukreissäge
Arbeiten an Baukreissägen sind gefährlich, deshalb:
- ist die bestimmungsgemäße Verwendung laut Herstellerangaben (Bedienungsanleitung) unbedingt einzuhalten,
- dürfen nur unterwiesene Personen ab 18 Jahren an Kreissägen arbeiten,
- dürfen Lehrlinge
- nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
- unter Aufsicht
an der Kreissäge arbeiten.
Sicherheitsmaßnahmen
- Auf sicheren Stand achten.
- Die Standfläche muss frei von Hindernissen (Abfallholz, Sägemehl, Stromzufuhr u. a.) sein.
- Der Bediener hat dafür zu sorgen, dass sich während des Betriebs der Säge keine weiteren Personen im Gefahrenbereich befinden.
- Eng anliegende Kleidung, Augenschutz und Gehörschutz tragen.
- Niemals mit Handschuhen sägen.
- Beim Vorschub Hände fest auf das Werkstück legen, die Finger geschlossen und Daumen anliegend halten.
- Führungshilfen, Stoß- und Setzhölzer verwenden.
- Der Sicherheitsabstand zum Sägeblatt (mind. 12 cm) ist unbedingt einzuhalten. Bei Unterschreitung müssen Schiebestock oder Stoßhölzer verwendet werden.
- Bei der Bearbeitung von kleinen oder schmalen Werkstücken (z. B. Dreikantleisten) ist im Bereich des Sägeblattes unbedingt ein Schiebestock zu benutzen und das Werkstück bis hinter den Spaltkeil durchzuschieben.
- Die Funktion der Sicherheitsschutzhaube als selbsttätig schließende Schutzeinrichtung sowie das selbsttätige Absenken der Sicherheitsschutzhaube bei Nichtbenutzung muss immer gewährleistet sein.
- Keile nur mit Hilfe der Keilschneideeinrichtung und mit Schiebestock schneiden.
- Ausgeschlagene Tischeinlagen sind zu erneuern.
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