<

 

 

>


E 10.2


Baukreissäge

Arbeiten an Baukreissägen sind gefährlich, deshalb:
  • ist die bestimmungsgemäße Verwendung laut Herstellerangaben (Bedienungsanleitung) unbedingt einzuhalten,
  • dürfen nur unterwiesene Personen ab 18 Jahren an Kreissägen arbeiten,
  • dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    an der Kreissäge arbeiten.

Sicherheitsmaßnahmen

  • Auf sicheren Stand achten.
  • Die Standfläche muss frei von Hindernissen (Abfallholz, Sägemehl, Stromzufuhr u. a.) sein.
  • Der Bediener hat dafür zu sorgen, dass sich während des Betriebs der Säge keine weiteren Personen im Gefahrenbereich befinden.
  • Eng anliegende Kleidung, Augenschutz und Gehörschutz tragen.
  • Niemals mit Handschuhen sägen.
  • Beim Vorschub Hände fest auf das Werkstück legen, die Finger geschlossen und Daumen anliegend halten.
  • Führungshilfen, Stoß- und Setzhölzer verwenden.
  • Der Sicherheitsabstand zum Sägeblatt (mind. 12 cm) ist unbedingt einzuhalten. Bei Unterschreitung müssen Schiebestock oder Stoßhölzer verwendet werden.
  • Bei der Bearbeitung von kleinen oder schmalen Werkstücken (z. B. Dreikantleisten) ist im Bereich des Sägeblattes unbedingt ein Schiebestock zu benutzen und das Werkstück bis hinter den Spaltkeil durchzuschieben.
  • Die Funktion der Sicherheitsschutzhaube als selbsttätig schließende Schutzeinrichtung sowie das selbsttätige Absenken der Sicherheitsschutzhaube bei Nichtbenutzung muss immer gewährleistet sein.
  • Keile nur mit Hilfe der Keilschneideeinrichtung und mit Schiebestock schneiden.
  • Ausgeschlagene Tischeinlagen sind zu erneuern.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich