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E 10.1


Für elektrische Maschinen gilt

  • Keine beschädigten Maschinen benutzen.
  • Anschluss- und Verlängerungsleitungen der Sorte HO7RN-F oder gleichwertige (Kennzeichnung K 25) verwenden.
  • Maschinen mindestens einmal jährlich durch einen Elektrofachkundigen und
  • mindestens einmal wöchentlich durch einen besonders unterwiesenen Arbeitnehmer auf offensichtliche Mängel überprüfen.
  • Diese Sichtkontrolle sollte der Benutzer vor jeder Inbetriebnahme durchführen:
    • Schalter funktionsfähig.
    • Gehäuse unbeschädigt.
    • Verbindungsstecker in Ordnung.
    • Knickschutz bei Leitungseinführung und Zugentlastung in Ordnung.
    • Anschlussleitung unbeschädigt.
    • Gerätestecker unbeschädigt.
  • Maschinen, Kabel, Stecker und Ladegeräte vor Feuchtigkeit/Nässe schützen (Regen).
  • Feuchte Maschinen vor Inbetriebnahme trocknen lassen.
  • Mit elektrischen Maschinen bei Regen und Nässe nicht im Freien arbeiten. Auf feuchte Böden trockene Bretter legen.
  • Not-Ausschalter muss immer frei und zugänglich sein.
  • Auf sichere Leitungs-/Kabelführung achten, bei Bedarf am Führungsgriff befestigen; nicht um den Körper wickeln.
  • Wenn sich die Maschinengeräusche verändern, besteht Defektgefahr. Die Maschine sofort abstellen und die Ursache klären.
  • Gefahr aus nachlaufenden Maschinenteilen (z. B. Sägeblatt) beachten.
  • Wenn Sicherungen auslösen, obwohl die Maschine nicht überbelastet wurde, besteht die Gefahr von Kabelbrüchen oder Kurzschlüssen. Die Maschine ist vor der weiteren Benutzung durch eine fachkundige Person zu überprüfen.
  • Sicherungen dürfen von elektrischen Laien nicht repariert werden. Es besteht Brand- und Todesgefahr.
  • Wenn ein Mensch mit einer Stromquelle in Berührung kommt, zuerst Stromzufuhr unterbrechen. Vorher ist jede Hilfeleistung lebensgefährlich.
  • Stecker beim Entfernen am Gehäuse und nicht am Kabel herausziehen.
  • Mit laufenden Maschinen nie herumgehen und erst nach Werkzeugstillstand ablegen.
  • Schutzbestimmungen für Jugendliche und Lehrlinge beachten! Für Jugendliche ist das Manipulieren von schweren Lasten verboten! (siehe Kap. B 2.5 Jugendliche – Nachweis der Gefahrenunterweisung)

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