E 8.7
Gerüste im Verkehrsbereich
- Gerüste durch Betonleitwände, Absperrung oder Kennzeichnung gegen Fahrzeuganprall sichern.
- Ggf. Umleitung oder Schutzdach für Passanten vorsehen.
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht besonders sorgfältige Sicherung und Beleuchtung.
Benutzung von Gerüsten
- Gerüste erst nach Fertigstellung, erfolgter Prüfung bzw. allenfalls erforderlicher Mängelbeseitigung benutzen (Vormerk für Absturzhöhen > 2 m, siehe AUVA-Formular „Gerüstüberprüfungen Vormerk“).
- Änderungen an Gerüsten oder das Anbringen von Hebezeugen nur im Einverständnis mit dem Gerüstaufsteller durchführen.
- Übereinander liegende Arbeitsstellen entsprechend sichern.
Verbote
- Das Abwerfen von Gegenständen auf Gerüstlagen.
- Überbelastung von Gerüsten.
- Veränderungen durch Unbefugte.
- Das Abspringen auf Gerüstlagen.
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