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E 8.7


Gerüste im Verkehrsbereich

  • Gerüste durch Betonleitwände, Absperrung oder Kennzeichnung gegen Fahrzeuganprall sichern.
  • Ggf. Umleitung oder Schutzdach für Passanten vorsehen.
  • Bei Dunkelheit und schlechter Sicht besonders sorgfältige Sicherung und Beleuchtung.

Benutzung von Gerüsten

  • Gerüste erst nach Fertigstellung, erfolgter Prüfung bzw. allenfalls erforderlicher Mängelbeseitigung benutzen (Vormerk für Absturzhöhen > 2 m, siehe AUVA-Formular „Gerüstüberprüfungen Vormerk“).
  • Änderungen an Gerüsten oder das Anbringen von Hebezeugen nur im Einverständnis mit dem Gerüstaufsteller durchführen.
  • Übereinander liegende Arbeitsstellen entsprechend sichern.

Verbote

  • Das Abwerfen von Gegenständen auf Gerüstlagen.
  • Überbelastung von Gerüsten.
  • Veränderungen durch Unbefugte.
  • Das Abspringen auf Gerüstlagen.

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