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Hubstapler

Allgemeines

  • Ausbildung und Erfahrung sind notwendig (Nachweis der Fachkenntnisse durch „Staplerschein“). Davon ausgenommen sind deichselgeführte Stapler.
  • Der Fahrer (mind. 18 Jahre) muss verlässlich sein, die Befähigung nachgewiesen haben und vom Arbeitgeber mit schriftlicher firmeninterner Fahrbewilligung beauftragt werden.
  • Bei Alkoholisierung, gefährlicher Fahrweise und wiederholten Verstößen des Lenkers gegen Vorschriften ist die Fahrbewilligung zu entziehen.
  • Die Betriebsanleitung muss bekannt sein und beachtet werden.
  • Beim Beladen Tragfähigkeitsdiagramm beachten.
  • Last möglichst dicht am Hubmast laden und auf beide Gabelzinken gleichmäßig verteilen. Gegebenenfalls Last gegen Verschieben sichern.
  • Hubstapler bei möglichst niedriger Stellung der Gabelzinken verfahren.
  • Bei Befahren von Steigungen und Gefälle Last bergseitig führen.
  • Insbesondere bei größeren Hubstaplern gibt es die Sichtfeldproblematik. Derzeitige mögliche Maßnahmen, um die Sichteinschränkung zu reduzieren:
    • technische Abschrankungen der Arbeitsstelle (wenn möglich);
    • Kamera-Monitor-System (KMS): Rückfahrkameras, Seitenkameras;
    • zusätzliche Personenerkennungssysteme (Ultraschall, lnfrarot, lmpulsradartechnologie);
    • Einweiser (auf Warnkleidung achten!).
  • Nur Personen mitnehmen, wenn Mitfahrersitze vorhanden sind und das Mitfahren erlaubt ist (Betriebsanleitung bzw. innerbetriebliche Regelungen beachten).
  • Hubstapler nur vom Fahrerplatz bedienen.
  • Hubstapler nur verlassen, wenn er gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert ist.
  • Beim Befahren von Ladebrücken auf deren ausreichende Tragfähigkeit und Breite achten. Ladebrücken gegen Verschieben sichern.
  • Nicht unter angehobener Last hindurchgehen bzw. aufhalten.
  • Hubstapler mindestens einmal jährlich durch einen Fachkundigen prüfen.
  • Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbefund festzuhalten (z. B. Prüfbuch). Der Prüfbefund muss enthalten:
    • Prüfdatum,
    • Name und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle,
    • Unterschrift des Prüfers,
    • Ergebnis der Prüfung,
    • Angaben über Prüfinhalte.
  • Fehlende Ausbildung, unsachgemäße Bedienung und unerlaubte Personenbeförderung haben oft schwere Unfälle zur Folge!

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