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E 1.3


Persönliche Schutzausrüstung

  • Die Sicherung im Arbeitskorb mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist verpflichtend, wenn sie durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung oder durch den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) vorgeschrieben wird.
  • Sicherheitsschuhe.
  • Helm mit Kinnriemen für Höhenarbeit.
  • Auffanggurt.
  • Höhensicherungsgerät:
    • Gesamtlänge max. 1,8 m,
    • Ausziehrichtung von unten nach oben,
    • kantengeprüft,
    • Stahlkarabiner,
    • Befestigung an Anschlagpunkten laut Bedienungsanleitung.
  • Die durch Arbeitsvorgänge eventuell erforderliche PSA (z. B. Schutzbrille, …).

 Weitere Hinweise

  • AUVA-Information Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit Ausleger-Schwenkarmbühnen
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit Senkrechthebebühnen
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit LKW-Bühnen
  • AUVA-Information Die richtige persönliche Schutzausrüstung
  • AUVA-Information Notfallkonzept für Hubarbeitsbühnen

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