E 1.3
Persönliche Schutzausrüstung
- Die Sicherung im Arbeitskorb mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist verpflichtend, wenn sie durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung oder durch den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) vorgeschrieben wird.
- Sicherheitsschuhe.
- Helm mit Kinnriemen für Höhenarbeit.
- Auffanggurt.
- Höhensicherungsgerät:
- Gesamtlänge max. 1,8 m,
- Ausziehrichtung von unten nach oben,
- kantengeprüft,
- Stahlkarabiner,
- Befestigung an Anschlagpunkten laut Bedienungsanleitung.
- Die durch Arbeitsvorgänge eventuell erforderliche PSA (z. B. Schutzbrille, …).
Weitere Hinweise
- AUVA-Information Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne
- AUVA-Information Sicherer Umgang mit Ausleger-Schwenkarmbühnen
- AUVA-Information Sicherer Umgang mit Senkrechthebebühnen
- AUVA-Information Sicherer Umgang mit LKW-Bühnen
- AUVA-Information Die richtige persönliche Schutzausrüstung
- AUVA-Information Notfallkonzept für Hubarbeitsbühnen
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