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E 0.5


  • Starke Lenkeinschläge an Böschungskanten erhöhen die Kippgefahr.
  • Am Hang die Last immer bergseitig führen.
  • Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsbereich Schneiden/Zähne der Arbeitsausrüstung abdecken.
  • An Kippstellen besteht Absturzgefahr, ggf. durch Anfahrschwellen sichern.
  • Werden Lader als Abbaugeräte vor einer Abbauwand eingesetzt, darf die Wandhöhe die Reichhöhe des Gerätes um nicht mehr als 1,0 m überschreiten.
  • Bei knickgelenkten Maschinen
    • besteht in geknicktem Zustand erhöhte Umsturzgefahr,
    • ist das Knickgelenk bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten festzulegen.

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