E 0.5
- Starke Lenkeinschläge an Böschungskanten erhöhen die Kippgefahr.
- Am Hang die Last immer bergseitig führen.
- Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsbereich Schneiden/Zähne der Arbeitsausrüstung abdecken.
- An Kippstellen besteht Absturzgefahr, ggf. durch Anfahrschwellen sichern.
- Werden Lader als Abbaugeräte vor einer Abbauwand eingesetzt, darf die Wandhöhe die Reichhöhe des Gerätes um nicht mehr als 1,0 m überschreiten.
- Bei knickgelenkten Maschinen
- besteht in geknicktem Zustand erhöhte Umsturzgefahr,
- ist das Knickgelenk bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten festzulegen.
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