E 0.4
Bagger im Hebezeugeinsatz
- Hydraulikbagger müssen Überlastwarneinrichtungen haben und ggf. mit Schlauchbruchsicherungen ausgerüstet sein.
- Überlastwarneinrichtungen in Betrieb nehmen.
- Zugelassene Anschlagpunkte (z. B. Schweißhaken) benutzen.
- Last nicht über Personen hinwegführen.
- Angeschlagene Lasten ggf. mit Leitseilen führen.
- Begleitpersonen zum Führen der Last und Anschläger müssen sich im Sichtbereich des Baggerführers aufhalten.
- Vor der Verwendung zu Hebearbeiten: Der Baggerfahrer prüft alle Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Not-Endhalteinrichtungen, Warneinrichtungen).
Lader/Planiergeräte
Schutzmaßnahmen
- Bei Geräten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 kW ist ein normgerechter Überrollschutz und die Ausstattung der Sitzplätze mit Sicherheitsgurten erforderlich.
- Die vorhandenen Sicherheitsgurte sind anzulegen.
Beim Einsatz
- Vor dem Rückwärtsfahren überzeugen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten, Spiegel einstellen.
- Beim Verfahren von Ladegeräten die Arbeitseinrichtung nahe über dem Boden halten.
- Ausrüstung erst kurz vor dem zu beladenden Fahrzeug heben.
- Ebene Oberflächen müssen nicht gleichmäßig tragfähig sein. Unter der Oberfläche können sich Hohlräume oder größere Steine befinden.
- Lehmige Böden werden bei Nässe rutschig.
- Vibration kann die Gefahr des seitlichen Abrutschens erhöhen.
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