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E 0.4


Bagger im Hebezeugeinsatz

  • Hydraulikbagger müssen Überlastwarneinrichtungen haben und ggf. mit Schlauchbruchsicherungen ausgerüstet sein.
  • Überlastwarneinrichtungen in Betrieb nehmen.
  • Zugelassene Anschlagpunkte (z. B. Schweißhaken) benutzen.
  • Last nicht über Personen hinwegführen.
  • Angeschlagene Lasten ggf. mit Leitseilen führen.
  • Begleitpersonen zum Führen der Last und Anschläger müssen sich im Sichtbereich des Baggerführers aufhalten.
  • Vor der Verwendung zu Hebearbeiten: Der Baggerfahrer prüft alle Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Not-Endhalteinrichtungen, Warneinrichtungen).

Lader/Planiergeräte

Schutzmaßnahmen
  • Bei Geräten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 kW ist ein normgerechter Überrollschutz und die Ausstattung der Sitzplätze mit Sicherheitsgurten erforderlich.
  • Die vorhandenen Sicherheitsgurte sind anzulegen.
Beim Einsatz
  • Vor dem Rückwärtsfahren überzeugen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten, Spiegel einstellen.
  • Beim Verfahren von Ladegeräten die Arbeitseinrichtung nahe über dem Boden halten.
  • Ausrüstung erst kurz vor dem zu beladenden Fahrzeug heben.
  • Ebene Oberflächen müssen nicht gleichmäßig tragfähig sein. Unter der Oberfläche können sich Hohlräume oder größere Steine befinden.
  • Lehmige Böden werden bei Nässe rutschig.
  • Vibration kann die Gefahr des seitlichen Abrutschens erhöhen.

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