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E 0.1


Gefahrenbereich

  • Nicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrenbereich) aufhalten.
  • Niemals unter die angehobene Arbeitseinrichtung (Ausleger, Schaufel usw.) oder die gehobene Last treten.
  • Zur Vermeidung von Quetschgefahren Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zwischen sich bewegenden Maschinen und festen Teilen der Umgebung einhalten.
  • Bei Unterschreitung des Mindestabstandes Gefahrenbereich absperren.
  • Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, Einweiser einsetzen – Warnkleidung nicht vergessen, jedenfalls bei Straßen-, Eisenbahn-, Kranbetrieb und als ständiger Einweiser.
  • Vorgeschriebene Handzeichen anwenden (siehe Kap. E 3.3).
  • Aufenthalt des Einweisers im Sichtbereich des Fahrers, aber außerhalb des Gefahrenbereiches.
  • Der rückwärtige Fahrbereich kann auch mit Rückschauanlage (Fernsehkamera) überwacht werden.

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