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D 25.1


Sicherer Umgang mit Asbestzementprodukten

  • Bei Demontage von Asbestzementprodukten ist eine möglichst zerstörungsfreie Arbeitsweise anzuwenden, um allfällige Staubbelastungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
  • Vor Beginn von Abbrucharbeiten oder dem Entfernen von Asbestprodukten ist ein schriftlicher Arbeitsplan zu erstellen (dieser Plan muss die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer vorsehen). Auf Verlangen ist der Arbeitsinspektion vor Beginn der vorgesehenen Arbeiten der Arbeitsplan zu übermitteln. Dieser ist dem Sicherheits- und Gesundheitsdokument anzuschließen.
  • Schutzanzüge in unauffälliger Farbe (grün, blau) und Atemschutz verwenden.
  • Nicht erlaubt sind:
    • Zerschlagen, Zerbrechen, Anbohren, Schleifen, Zersägen oder Bearbeiten der Asbestzementprodukte mit Trennschleifer;
    • Werfen oder Zerkleinern der Asbestzementprodukte;
    • Reinigen mit Hochdruckgeräten (außer geschlossene Systeme);
    • das Ausschütteln von Planen bzw. Vordeckbahnen.
  • Müssen Asbestzementplatten entfernt werden, ist das Rückbau-Prinzip zu beachten (d. h. in umgekehrter Reihenfolge zu ihrer Verlegung).
  • Auszubauende Produkte sollten abgehoben und nicht herausgebrochen werden.
  • Asbestzementprodukte sind so zu transportieren, dass das Freisetzen von Asbestzementstaub möglichst vermieden wird – keine Verwendung von Schuttrutschen!

Nicht empfohlen wird

  • Überdeckung von Asbestzementprodukten: Hier wird das Problem der Entsorgung in die Zukunft verlagert und deswegen wird diese Vorgangsweise im Sinne der Nachhaltigkeit und der Erhöhung der Entsorgungskosten abgelehnt.
  • Beschichten von Asbestzementprodukten: Das Beschichten von Asbestzementdeckungen ist sehr fragwürdig, da beim Beschichten und der damit verbundenen Reinigung Asbestzementfasern in die Umgebung abgegeben werden.

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