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D 14.6


Dachdeckerstühle

  • Dachdeckerstühle müssen über eine Verstelleinrichtung zur Anpassung an die Dachneigung verfügen und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.
  • Belagsträger müssen am äußeren Ende 6 cm aufgekantet sein (oder gleichwertige Einrichtung).
  • Belagsbreite mindestens 25 cm.
  • Geländer unzulässig (Kippgefahr!).
  • Tragfähigkeit der Anschlagpunkte sicherstellen.
  • Tragmittel (z. B. Sicherheitsseil) ausreichend bemessen.

Sichern von Lagerungen

  • Lagerflächen und Standplätze für Materialentnahme am Dach vorsehen.
  • Beim Öffnen von Transporteinrichtungen, beim Lösen von Verpackungsfolien, Umreifungen usw. die Transportgüter gegen Absturz sichern.
  • Lagergut gegen Herabfallen, Abgleiten oder Abrollen sichern (Wind, Wegrollen von Dachpappe usw.).

Verlegen von Profilblechen oder Dachplatten

  • Montageanweisungen des Herstellers beachten (Ort des Verlegebeginns, Verlegerichtung, Befestigung der ausgelegten Bleche usw.).
  • Bei der Lagerung paketierter Platten oder Bleche auf dem Dach auf die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion achten.
  • Geöffnete Pakete und einzelne Bleche gegen Abheben durch Wind sichern. Bei böigem oder starkem Wind die Arbeiten einstellen.
  • Bei der Planung gegen die Absturzgefahr Schutznetze vorsehen und dafür entsprechende Befestigungsmöglichkeiten schaffen (Laschen, Bohrungen, Ösen usw.).

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