D 14.6
Dachdeckerstühle
- Dachdeckerstühle müssen über eine Verstelleinrichtung zur Anpassung an die Dachneigung verfügen und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.
- Belagsträger müssen am äußeren Ende 6 cm aufgekantet sein (oder gleichwertige Einrichtung).
- Belagsbreite mindestens 25 cm.
- Geländer unzulässig (Kippgefahr!).
- Tragfähigkeit der Anschlagpunkte sicherstellen.
- Tragmittel (z. B. Sicherheitsseil) ausreichend bemessen.
Sichern von Lagerungen
- Lagerflächen und Standplätze für Materialentnahme am Dach vorsehen.
- Beim Öffnen von Transporteinrichtungen, beim Lösen von Verpackungsfolien, Umreifungen usw. die Transportgüter gegen Absturz sichern.
- Lagergut gegen Herabfallen, Abgleiten oder Abrollen sichern (Wind, Wegrollen von Dachpappe usw.).
Verlegen von Profilblechen oder Dachplatten
- Montageanweisungen des Herstellers beachten (Ort des Verlegebeginns, Verlegerichtung, Befestigung der ausgelegten Bleche usw.).
- Bei der Lagerung paketierter Platten oder Bleche auf dem Dach auf die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion achten.
- Geöffnete Pakete und einzelne Bleche gegen Abheben durch Wind sichern. Bei böigem oder starkem Wind die Arbeiten einstellen.
- Bei der Planung gegen die Absturzgefahr Schutznetze vorsehen und dafür entsprechende Befestigungsmöglichkeiten schaffen (Laschen, Bohrungen, Ösen usw.).
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