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D 14.5


Abgrenzungen

  • Abgrenzungen sind nur auf Flächen mit Neigung bis 20° zulässig.
  • Sie bestehen aus Brustwehren aus Holz, Metallrohren, gespannten Seilen oder Ketten.
  • Sie sind in mind. 2 m Abstand von der Absturzkante zu errichten (bei Balkonen an der Zutrittsöffnung).

Abdeckungen

  • Decken- und Dachöffnungen sind zu sichern:
    • Umwehrungen,
    • Abgrenzungen,
    • durchtrittsicherer, unverschiebbarer Belag,
    • Schutznetz.
  • Für nicht durchbruchsichere Belichtungselemente (Lichtkuppel, Lichtbänder) sind entsprechende Maßnahmen gegen Durchbrechen bzw. Absturz von Personen zu treffen:
    • Verwendung durchbruchsicherer Bauelemente,
    • Geländer,
    • tragfähige, unverschiebbare Abdeckungen,
    • eingelegte bzw. unterspannte Netze oder Gitter.
  • Keinesfalls Öffnungen nur mit Planen, Dachpappe, Dämmstoffen oder ähnlichen Materialien ohne tragfähiger Unterkonstruktion abdecken.

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