D 14.5
Abgrenzungen
- Abgrenzungen sind nur auf Flächen mit Neigung bis 20° zulässig.
- Sie bestehen aus Brustwehren aus Holz, Metallrohren, gespannten Seilen oder Ketten.
- Sie sind in mind. 2 m Abstand von der Absturzkante zu errichten (bei Balkonen an der Zutrittsöffnung).
Abdeckungen
- Decken- und Dachöffnungen sind zu sichern:
- Umwehrungen,
- Abgrenzungen,
- durchtrittsicherer, unverschiebbarer Belag,
- Schutznetz.
- Für nicht durchbruchsichere Belichtungselemente (Lichtkuppel, Lichtbänder) sind entsprechende Maßnahmen gegen Durchbrechen bzw. Absturz von Personen zu treffen:
- Verwendung durchbruchsicherer Bauelemente,
- Geländer,
- tragfähige, unverschiebbare Abdeckungen,
- eingelegte bzw. unterspannte Netze oder Gitter.
- Keinesfalls Öffnungen nur mit Planen, Dachpappe, Dämmstoffen oder ähnlichen Materialien ohne tragfähiger Unterkonstruktion abdecken.
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