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D 2.2


Herkömmlicher Verbau

  • Waagrechter oder senkrechter Verbau aus Pfosten oder Kanaldielen.
  • Sprenger: Stahlstreben oder Rundhölzer, am Zopfende mind. ø 10 cm, oder Kanthölzer, 10 x 10 cm, gegen Herabfallen sichern.
  • Pfosten: mindestens 5 cm stark, besäumt, vollkantig.

Waagrechter Verbau

  • Böden müssen mindestens auf der Höhe einer Pfostenbreite vorübergehend standfest sein.
  • Das Einbringen des Verbaus darf hinter dem Aushub
    • bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden nur um maximal 25 cm,
    • bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm
    zurückbleiben.
  • Dies gilt sinngemäß für den Rückbau des Verbaus und beim Verfüllen.

Lotrechter Verbau

  • Der Verbau mit lotrechten Kanaldielen oder Pfosten darf hinter dem Aushub
    • bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm, und dies auf eine Länge von nicht mehr als 5,0 m,
    • bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden höchstens um 25 cm, und dies auf eine Länge von höchstens drei Dielen-/Pfostenbreiten, zurückbleiben.
  • Werden in Gräben oder Künetten Rohre verlegt, muss neben den Rohren ausreichend Raum zur Verrichtung der erforderlichen Arbeiten vorhanden sein (siehe Kap. D 5.2). Dabei ist, insbesondere beim lotrechten Verbau, die Breite der Aufsetzer zu berücksichtigen.


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