D 2.2
Herkömmlicher Verbau
- Waagrechter oder senkrechter Verbau aus Pfosten oder Kanaldielen.
- Sprenger: Stahlstreben oder Rundhölzer, am Zopfende mind. ø 10 cm, oder Kanthölzer, 10 x 10 cm, gegen Herabfallen sichern.
- Pfosten: mindestens 5 cm stark, besäumt, vollkantig.
Waagrechter Verbau
- Böden müssen mindestens auf der Höhe einer Pfostenbreite vorübergehend standfest sein.
- Das Einbringen des Verbaus darf hinter dem Aushub
- bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden nur um maximal 25 cm,
- bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm
zurückbleiben.
- Dies gilt sinngemäß für den Rückbau des Verbaus und beim Verfüllen.
Lotrechter Verbau
- Der Verbau mit lotrechten Kanaldielen oder Pfosten darf hinter dem Aushub
- bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm, und dies auf eine Länge von nicht mehr als 5,0 m,
- bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden höchstens um 25 cm, und dies auf eine Länge von höchstens drei Dielen-/Pfostenbreiten, zurückbleiben.
- Werden in Gräben oder Künetten Rohre verlegt, muss neben den Rohren ausreichend Raum zur Verrichtung der erforderlichen Arbeiten vorhanden sein (siehe Kap. D 5.2). Dabei ist, insbesondere beim lotrechten Verbau, die Breite der Aufsetzer zu berücksichtigen.
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