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D 2.1


Einzelheiten des Verbaus

  • Beim Übereinanderstellen Verbaugeräte miteinander verbinden.
  • Überstand über Geländeoberkante mindestens 5 cm.
  • Mindestverbaulänge: Rohrlänge + je 1,0 m vorne und hinten.
  • Verbaugeräte grundsätzlich nicht durch den Graben ziehen.
  • Verbaugeräte dürfen nicht einzeln eingesetzt werden.

    Ausnahme:
    Schachtverbau mit Stirnwandsicherung.

Sprenger

  • Stirnwandverbau nicht auf Sprenger abstützen.
  • Auf Sprenger keine Lasten ablegen.
  • Beschädigte oder verformte Sprenger erneuern.
  • Sprenger dürfen als Aufstieg nicht benützt werden.

Rückbau und Transport

  • Bagger und Anschlagmittel müssen ausreichend tragfähig sein.
  • Rückbau nur im Wechsel mit der Verfüllung.
  • Nicht an den Sprenger anschlagen.
  • Verbaueinheiten sicher ablegen, gegen Kippen sichern.

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