D 2.1
Einzelheiten des Verbaus
- Beim Übereinanderstellen Verbaugeräte miteinander verbinden.
- Überstand über Geländeoberkante mindestens 5 cm.
- Mindestverbaulänge: Rohrlänge + je 1,0 m vorne und hinten.
- Verbaugeräte grundsätzlich nicht durch den Graben ziehen.
- Verbaugeräte dürfen nicht einzeln eingesetzt werden.
Ausnahme:
Schachtverbau mit Stirnwandsicherung.
Sprenger
- Stirnwandverbau nicht auf Sprenger abstützen.
- Auf Sprenger keine Lasten ablegen.
- Beschädigte oder verformte Sprenger erneuern.
- Sprenger dürfen als Aufstieg nicht benützt werden.
Rückbau und Transport
- Bagger und Anschlagmittel müssen ausreichend tragfähig sein.
- Rückbau nur im Wechsel mit der Verfüllung.
- Nicht an den Sprenger anschlagen.
- Verbaueinheiten sicher ablegen, gegen Kippen sichern.
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