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C 8.5


Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Ein Hängetrauma ist ein medizinischer Notfall! Es sind umgehend der Notruf abzusetzen und ein Notarzt anzufordern!
  • Nach Sturz in den Auffanggurt muss der Betroffene schnellstmöglich aus seiner Position befreit werden. Das vom Arbeitgeber vorgesehene Rettungsverfahren ist umgehend einzuleiten.
  • Beengende Gurte und Kleidungsstücke sind zu öffnen. Ist die gerettete Person bewusstlos, aber atmet normal, ist die stabile Seitenlage herzustellen. Ist die gerettete Person bewusstlos und hat keine normale Atmung, so sind die üblichen Maßnahmen der Wiederbelebung durchzuführen. Sofern nach der Rettung kein Hängetrauma, sondern andere Verletzungen vorliegen, sind die normalen Maßnahmen der ersten Hilfe durchzuführen.

Prävention

  • Bei der Gefährdungsbeurteilung muss berücksichtigt werden, dass eine Person nach einem Auffangvorgang völlig hilflos im Auffanggurt hängen kann und gerettet werden muss. Die notwendigen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind vorher festzulegen und in regelmäßigen Zeitabständen zu üben. Wenn die nachfolgenden organisatorischen Maßnahmen eingehalten werden, kann dem Risiko, ein Hängetrauma zu erleiden, wirksam begegnet werden:
    • Auswahl fachlich und körperlich geeigneter Personen;
    • Auswahl geeigneter Auffanggurte (Anpassung und Hängeversuche) – die richtige diesbezügliche Auswahl kann ein Hängetrauma zumindest zeitlich um einige Minuten verzögern!
    • Aufstellen eines geeigneten Rettungsplanes;
    • Unterweisung einschließlich Übungen für persönliche Schutzausrüstungen;
    • mindestens eine zweite Person zur unverzüglichen Einleitung der Sofort- und Rettungsmaßnahmen vor Ort;
    • Vorhalten der Rettungsausrüstung vor Ort;
    • Weiterbildung der Ersthelfer zur Problematik des Hängetraumas.

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