C 8.3
Rettungssystem und Rettungsmittel
- Ein Rettungssystem, das zur Selbstrettung oder zur Rettung anderer Personen dient, wird dort eingesetzt, wo eine rasche Rettung notwendig ist.
- Abseilgeräte: Anwendung zum Herablassen von Personen von hoch gelegenen Arbeitsplätzen.
- Rettungsschlaufen oder -gurte: Anwendung in Verbindung mit Abseilgeräten oder dafür geeigneten Hebezeugen.
- Rettungshubgeräte: Anwendung über Schächten, Behältern, Kanälen oder Bohrungen.
Rettungsmaßnahmen
- Bei jedem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sind die erforderlichen Maßnahmen für eine etwaige Rettung von Personen zu setzen. Ein Rettungskonzept ist vor Beginn der Arbeiten zu erstellen. Notrufe als alleinige Rettungsmaßnahme sind nicht zulässig.
- Angeseilte Personen sind ständig durch mindestens eine weitere Person zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen zu überwachen.
- Im Seil aufgefangene Personen möglichst schnell bergen, es besteht durch Blutstau Lebensgefahr!
- Sicherheitsübungen sind in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch 1x jährlich, durchzuführen. Bei diesen Übungen ist für eine Unterweisung der Arbeitnehmer, denen Aufgaben für den Notfall zugewiesen wurden, die den Einsatz, die Benutzung oder die Bedienung von Schutzausrüstungen und Rettungsmitteln erfordern, zu sorgen. Erforderlichenfalls ist dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer, denen solche Aufgaben zugewiesen wurden, auch die korrekte Benutzung oder Bedienung einüben.
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