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B 13.6


Organisatorische Maßnahmen:
  • Verlagerung der Arbeitszeit: schwere Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, Innenarbeiten in die Mittagszeit
  • Vermeidung sehr schwerer Tätigkeiten in der Mittagshitze
  • In Absprache mit der Führungskraft: flexible Pausen in kühlen, schattigen Bereichen
  • Möglichkeit zur „Schlechtwetterregelung Hitze“ der BUAK (ab 32,5 °C Lufttemperatur, Entscheidung durch Arbeitgebervertreter)
  • Tätigkeitswechsel zur Vermeidung dauerhafter Hitzebelastung (Rotationsprinzip)
  • Verlagerung schwerer Arbeiten in beschattete Bereiche oder geschützte Bereiche (Nutzung des vorhandenen Schattens)
  • Laufende Beobachtung und vorausschauende Arbeitseinteilung durch Vorgesetzte je nach individueller Belastbarkeit der Beschäftigten
Persönliche Schutzmaßnahmen:
  • Ausreichend Trinkwasser und/oder nicht alkoholische Getränke in ausreichendem Maß bereitstellen.
  • leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung mit UV-Schutz tragen, möglichst viel Haut bedecken; Hinweis: normale Arbeitskleidung hat in der Regel auch ohne Zertifizierung UPF ≥ 20:
    • Oberkörper: z.B. T-Shirt, das die Schultern und die Oberarme bis zur Mitte des Oberarms bedeckt.
    • Unterkörper: z.B. Hose, die den Beinbereich bis zum Knie bedeckt.
    • Freie Stellen wiederholt mit Sonnenschutz eincremen.
  • Je nach Einsatzgebiet Schutzhelm mit Nackenschutz verwenden
  • Augenschutz: UV-Schutzbrille verwenden (ausreichender UV-Schutz)
  • Schutzhandschuhe bei Berührung aufgeheizter Oberflächen (z.B. Bleche)
  • Regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) LSF ≥ 30 (empfohlen 50)

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