B 13.6
Organisatorische Maßnahmen:
- Verlagerung der Arbeitszeit: schwere Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, Innenarbeiten in die Mittagszeit
- Vermeidung sehr schwerer Tätigkeiten in der Mittagshitze
- In Absprache mit der Führungskraft: flexible Pausen in kühlen, schattigen Bereichen
- Möglichkeit zur „Schlechtwetterregelung Hitze“ der BUAK (ab 32,5 °C Lufttemperatur, Entscheidung durch Arbeitgebervertreter)
- Tätigkeitswechsel zur Vermeidung dauerhafter Hitzebelastung (Rotationsprinzip)
- Verlagerung schwerer Arbeiten in beschattete Bereiche oder geschützte Bereiche (Nutzung des vorhandenen Schattens)
- Laufende Beobachtung und vorausschauende Arbeitseinteilung durch Vorgesetzte je nach individueller Belastbarkeit der Beschäftigten
Persönliche Schutzmaßnahmen:
- Ausreichend Trinkwasser und/oder nicht alkoholische Getränke in ausreichendem Maß bereitstellen.
- leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung mit UV-Schutz tragen, möglichst viel Haut bedecken; Hinweis: normale Arbeitskleidung hat in der Regel auch ohne Zertifizierung UPF ≥ 20:
- Oberkörper: z.B. T-Shirt, das die Schultern und die Oberarme bis zur Mitte des Oberarms bedeckt.
- Unterkörper: z.B. Hose, die den Beinbereich bis zum Knie bedeckt.
- Freie Stellen wiederholt mit Sonnenschutz eincremen.
- Je nach Einsatzgebiet Schutzhelm mit Nackenschutz verwenden
- Augenschutz: UV-Schutzbrille verwenden (ausreichender UV-Schutz)
- Schutzhandschuhe bei Berührung aufgeheizter Oberflächen (z.B. Bleche)
- Regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) LSF ≥ 30 (empfohlen 50)
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