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B 13.3


ARBEITEN IM FREIEN (UNTER DIREKTER SONNENEINSTRAHLUNG UND BEI HOHEN TEMPERATUREN)

Allgemeines

  • Bauarbeiter verbringen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit im Freien und können einer hohen Dosis UV-Strahlung ausgesetzt sein.
  • Die UV-Strahlung schädigt die Haut und die Augen (Belastung vor allem im Frühjahr und Sommer). Außerdem nehmen bei Arbeiten unter hohen Temperaturen die Leistungsfähigkeit und Konzentration ab, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr auftreten kann.

Zeitpunkt und Beurteilung der Belastung

  • Monate April bis September, in denen hohe UV-Strahlung herrscht (Achtung: Ende April gleich hohe Belastung wie Mitte August).
  • Zwischen 11 und 15 Uhr, auch bei bedecktem Himmel.
  • Verstärkung der UV-Belastung in der Nähe von reflektierenden Oberflächen (z. B. Blechdächern, Wasser, Kiesflächen) und in den Bergen (je zusätzlich 1.000 m Seehöhe Steigerung der UV-Belastung um 20 %).
  • Der UV-Index ist im Internet unter www.uv-index.at aktuell abrufbar.
  • Bewölkung verringert die UV-Belastung. Jedoch kann erst bei dichter Bewölkung von einer Reduktion um 70 % ausgegangen werden (auch bei leichter bis mittlerer Bewölkung ist die UV-Strahlung ausreichend, um Sonnenbrand hervorzurufen).
  • „Schattenregel“: Zu Tageszeiten, an denen der Körperschatten kleiner ist als die Körpergröße, ist PSA bereitzustellen (Die Höhenlage ist zu berücksichtigen!). Die Regel bezieht sich somit auf den Sonnenstand und geht von einer Gefahr aus, wenn die Sonne mehr als 45° über dem Horizont steht.

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