B 13
Arbeiten im Freien
Allgemeines
- Wer im Freien arbeitet, muss gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe und Witterung geschützt sein. (Siehe Kap. C 6 und C11)
- Die Gefahren und Belastungen sind durch die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
WINTERBAU
Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen trittsicher und rutschfest sein.
- Sie sind von Eis und Schnee freizuhalten und ausreichend zu beleuchten.
- Verbindungswege zwischen Aufenthaltsräumen und sanitären Anlagen sind wetterfest auszubilden.
- Bei Reif, Schnee und Eis sind besondere Maßnahmen für Arbeiten auf erhöhten Standplätzen, bei Auf- und Abstieg von Fahrzeugen sowie Gerüsten vorzusehen.
Ortsgebundene Arbeitsplätze
- Ortsgebundene Arbeitsplätze müssen geschützt werden gegen
- Kälte,
- Wind,
- Regen und
- Bodennässe.
- Dazu dienen Schutzvorkehrungen wie
- Planen,
- Folien,
- Schutzwände,
- Schutzdächer,
- Auslegen des Bodens mit Lattenrosten.
- Für eine Heizmöglichkeit ist zu sorgen.
Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen
- Aufenthaltsräume und Waschgelegenheiten müssen während der kalten Jahreszeit so beheizt werden, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird.
- Ausgänge von Aufenthaltsräumen und Waschgelegenheiten, die ins Freie führen, benötigen einen Windfang.
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