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B 3.2


Arbeitsvorbereitung und Gefahrenevaluierung

  • Koordination der Bauleistungen
    • dem Bauherrn/Projektleiter
    • dem Baustellenkoordinator
    • Arge-Partnern
    • Sub-Unternehmern
    • Fremdfirmen/Selbstständigen
Hinweis: Leistungen für die Arbeitssicherheit vertraglich regeln!
  • Schwierige, komplizierte Arbeitsabläufe
    • sicherheitstechnisch vorausplanen
    • schriftliche Arbeitsanweisungen geben
    • Ablauf- und Montageanleitung anfertigen
  • Gefährdungen zu erwarten? Z. B. durch
    • gefährliche Arbeitsstoffe
    • gesundheitsschädliche Stoffe
    • leicht entzündbare Stoffe
    • Sprengstoff
    • giftige Gase oder Dämpfe
    • Staub
  • Besondere Schutzmaßnahmen für
    • Anrainer, Verkehrsteilnehmer
    • Objektnutzer, Betriebsangehörige
    • Gewässer/Pflanzen
    • Wasserschutz-/Naturschutzgebiet
    • Wohngebiet (Lärmschutz)
    • Lawinen-/Hochwassergebiete
    • Hochspannungsleitungen
    • bestehende bauliche Anlagen, Leitungen
    • Deponie-/Altlastenbereich
  • Entsorgung der Baustelle
    • nicht gefährliche Abfälle
    • gefährliche Abfälle
    • Verpackungen
  • Notfall-Planung für Großbaustellen, schwer erreichbare Arbeitsplätze usw.
    • Alarmplan (Warnsystem für alle Mitarbeiter, Meldung)
    • Rettungsplan
    • Fluchtwegplan
    • Brandschutzplan

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