B 3.2
Arbeitsvorbereitung und Gefahrenevaluierung
- Koordination der Bauleistungen
- dem Bauherrn/Projektleiter
- dem Baustellenkoordinator
- Arge-Partnern
- Sub-Unternehmern
- Fremdfirmen/Selbstständigen
Hinweis: Leistungen für die Arbeitssicherheit vertraglich regeln!
- Schwierige, komplizierte Arbeitsabläufe
- sicherheitstechnisch vorausplanen
- schriftliche Arbeitsanweisungen geben
- Ablauf- und Montageanleitung anfertigen
- Gefährdungen zu erwarten? Z. B. durch
- gefährliche Arbeitsstoffe
- gesundheitsschädliche Stoffe
- leicht entzündbare Stoffe
- Sprengstoff
- giftige Gase oder Dämpfe
- Staub
- Besondere Schutzmaßnahmen für
- Anrainer, Verkehrsteilnehmer
- Objektnutzer, Betriebsangehörige
- Gewässer/Pflanzen
- Wasserschutz-/Naturschutzgebiet
- Wohngebiet (Lärmschutz)
- Lawinen-/Hochwassergebiete
- Hochspannungsleitungen
- bestehende bauliche Anlagen, Leitungen
- Deponie-/Altlastenbereich
- Entsorgung der Baustelle
- nicht gefährliche Abfälle
- gefährliche Abfälle
- Verpackungen
- Notfall-Planung für Großbaustellen, schwer erreichbare Arbeitsplätze usw.
- Alarmplan (Warnsystem für alle Mitarbeiter, Meldung)
- Rettungsplan
- Fluchtwegplan
- Brandschutzplan
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