A 1.11
Die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Allgemeines
- Es ist Pflicht des Bauherrn/Projektleiters, dass die Unterlage erstellt und berücksichtigt wird.
- Die Unterlage für spätere Arbeiten muss für alle Bauwerke erstellt werden – unabhängig von Art, Größe und Dauer der Bauarbeiten.
- Die Unterlage muss in der Vorbereitungsphase erstellt werden:
- Die Erstellung der Unterlage ist Aufgabe des Planungskoordinators.
- Die Die Unterlage ist erforderlichenfalls anzupassen, wenn sich Änderungen durch den Bauablauf ergeben:
- Die Anpassung der Unterlage ist Aufgabe des Baustellenkoordinators.
- Die Unterlage ist in der Vorbereitungsphase und in der Ausführungsphase zu berücksichtigen:
- Die Inhalte der Unterlage müssen in der Ausschreibung bzw. im Vertrag enthalten sein.
- Es ist Aufgabe des Planungskoordinators, darauf zu achten, dass der Bauherr bzw. Projektleiter die Unterlage berücksichtigt.
- Die Unterlage ist vom jeweiligen Eigentümer des Bauwerks, d. h. dem Bauherrn, für künftige Instandhaltungsarbeiten für die Dauer des Bestandes des Bauwerks aufzubewahren.
- Bei Wartung, Instandhaltung, Umbau und Abbruch dient die Unterlage als Grundlage für die sichere Durchführung der Arbeiten.
Der Inhalt der Unterlage
- Die Unterlage – als Grundlage für eine Verbesserung des Unfall- und Gesundheitsschutzes bei den späteren Erhaltungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten des Bauwerks – gibt an, unter welchen Bedingungen und Schutzmaßnahmen die späteren Arbeiten durchgeführt werden:
- vorgesehene Einrichtungen für Instandhaltungsarbeiten, wie Zugänge, Anschlagpunkte (z. B. Fensterputzhaken, Dachhaken, Gerüstanker), Einrichtungen für die Brückenwartung, für die Reinigung von Glasdächern und -fassaden, Lage von Gas- und Stromleitungen usw.;
- erforderliche Maßnahmen für die späteren Arbeiten, wie Einsatz eines Hubsteigers bei Ausbesserungsarbeiten, Verwendung einer Mastkletterbühne für die Erneuerung von Fassadenplatten usw.
- Vorschlag: Erweiterung der Unterlage zum echten „Benutzerhandbuch“ für die künftigen Mieter bzw. Eigentümer.
- Aufgabe des Planungskoordinators/Planers ist es, dem Bauherrn/Projektleiter Maßnahmen und Einrichtungen für die späteren Arbeiten vorzuschlagen. Aufgabe des Bauherrn/Projektleiters ist es, die zur Ausführung kommenden Maßnahmen und Einrichtungen auszuwählen und zeitgerecht zu vereinbaren.
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