A 1.10
- Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, z. B. Explosionsschutz.
- Die exakte Festlegung, wer für die Durchführung der obigen Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist:
- Die laut SiGePlan zu treffenden Maßnahmen müssen verbindlich mit einem Unternehmen vereinbart werden, zweckmäßigerweise als eigene Position in der Ausschreibung.
Vereinfachung
- für Kleinbaustellen unter 500 Personentagen, wenn nur Arbeitnehmer eines Unternehmens beschäftigt werden:
- Die Evaluierung dieses Unternehmens gilt als SiGePlan, sofern die besonderen Gefahren und die Angaben über das Baustellenumfeld enthalten sind.
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