<

 

 

>


A 1.10


  • Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, z. B. Explosionsschutz.
  • Die exakte Festlegung, wer für die Durchführung der obigen Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist:
    • Die laut SiGePlan zu treffenden Maßnahmen müssen verbindlich mit einem Unternehmen vereinbart werden, zweckmäßigerweise als eigene Position in der Ausschreibung.
Vereinfachung
  • für Kleinbaustellen unter 500 Personentagen, wenn nur Arbeitnehmer eines Unternehmens beschäftigt werden:
    • Die Evaluierung dieses Unternehmens gilt als SiGePlan, sofern die besonderen Gefahren und die Angaben über das Baustellenumfeld enthalten sind.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich