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Personenaufnahmemittel
Allgemeines
- Als Personenaufnahmemittel – PAM – werden Förderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen und Arbeitssitze bezeichnet, die für den Personentransport bestimmt sind.
- PAM sind durch Ziviltechniker oder Prüfstelle (TÜV) vor der erstmaligen Benutzung (Abnahmeprüfung, sofern nicht vom Hersteller zu dieser Verwendung vorgesehen) sowie mindestens einmal jährlich (wiederkehrende Prüfung) zu prüfen.
- Krane sind an jedem Aufstellungsort vor ihrem ersten Einsatz mit PAM, mindestens aber einmal jährlich, durch Ziviltechniker oder Prüfstelle (TÜV) zu prüfen. Zusätzlich erfolgt eine Standsicherheitsprüfung durch einen Fachkundigen am Aufstellungsort.
- Täglich vor der Verwendung ist die Aufhängung des Personenaufnahmemittels am Kran zu prüfen.
- Wenn bei der Verwendung auf der Baustelle die Gefahr besteht, dass die im PAM befindlichen Arbeitnehmer durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden, oder die Gefahr des Anstoßens oder Einklemmens besteht, ist ein geeignetes Schutzdach vorzusehen.
- Wird ein PAM als Zugang zu Arbeitsplätzen und Verkehrswegen eingesetzt, sind in der Notfallplanung Flucht- und Rettungswege vorzusehen.
Bau und Ausrüstung
- Das PAM muss gekennzeichnet sein (Hersteller oder Lieferer, Baujahr, Eigengewicht des PAM, Nutzlast des PAM, zulässige Personenzahl, Mindesttragfähigkeit des Hebezeuges, zulässiger Typ der fest angebauten Winde, Bauartkennzeichen).
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