D 26.4
Hinweise zur Tabelle
- Angeführt sind Tätigkeiten mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen, die zurzeit als branchenüblich im Sinne guter Praxis angewendet werden.
- In den Spalten „Gute Praxis + +“ (grün) bis „Schlechte Praxis - -“ (rot) wird angegeben, welchen Expositionen die Beschäftigten bei Ausübung der Tätigkeit ja nach Arbeitsweise ausgesetzt sind. Links stehen die weniger staubbelasteten Arbeitsweisen, rechts Arbeitsweisen mit den höchsten Belastungen
- Grün: Arbeitsweisen, bei denen die Expositionen unter den Grenzwerten (MAK) für A-Staub (< 5 mg/m³) und E-Staub (< 10 mg/m³) sowie des Grenzwertes für Quarzfeinstaub gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) liegen. Es sind ggf. Messungen zur Bestätigung erforderlich
- Rot: Arbeitsweisen, bei denen die Expositionen mindestens einer Staubfraktionen oberhalb der Grenzwerte liegen. Dabei wird von einem quarzhaltigen Material ausgegangen.
- Hellrot und hellgrün: Arbeitsweisen, die in ihrer Schutzwirkung zwischen „grün“ und „rot“ einzuordnen sind und bei denen noch zusätzlich Maßnahmen, wie PSA, zu setzen wären, oder nicht genügend Messungen vorliegen
- Da bei Bauarbeiten generell mit dem Auftreten einzelner staubrelevanter Tätigkeiten über den Grenzwerten zu rechnen ist, ist bei Staubentwicklung immer Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Bei den in der Tabelle rot hinterlegten Arbeitsweisen ist Atemschutz gemäß PSA-Verordnung zu verwenden.
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