<

 

 

>


D 12.2


Zu-/Abfahrt Baustelle bzw. Aufstellungsort

  • Gesamtgewichtsbeschränkungen und Höhenbeschränkungen für die Zu- und Abfahrt sind dem Betonlieferanten bekannt zu geben.
  • Bei Fahrbeschränkungen (Fahrverboten, Einbahnen usw.) sind Genehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen einzuholen.
  • Für die Baustellenein- und -ausfahrt und den Aufstellungsort im öffentlichen Verkehrsbereich sind falls erforderlich Genehmigungen einzuholen.
  • Die Bodenstabilität der Zu- und Abfahrt der Baustelle ist zu gewährleisten. Leitungen im Fahrbahnbereich sind stabil abzudecken.
  • Sicherheitsabstände zu Stromleitungen müssen eingehalten werden.
  • Der Betonpumpen-Maschinist ist auf Einbauten und frisch geschüttete Künetten hinzuweisen.
  • Bauseits verlegte Rohr- oder Schlauchleitungen sind axial zentriert anzuordnen und sicher zu befestigen. Kupplungen sind mit Sicherungssplinten zu sichern.
  • Bei Arbeiten näher als 3 m zu Rohr- oder Schlauchleitungen sind Kupplungen ausreichend stabil abzudecken.
  • Auf der Baustelle sind ausreichend Platz für die Betonpumpe (bei ausgefahrenen Stützen) und eine sichere Zufahrtsmöglichkeit für den Fahrmischer vorzusehen.
  • Die Aufstellungsfläche für die Betonpumpe muss weitgehend eben und waagrecht vorbereitet werden (max. Abweichung von der Horizontalen +/- 3°).
  • Die Aufstellung muss auf stabilem Untergrund in ausreichendem Abstand zur standfesten Geländekante sichergestellt sein.
  • Zusätzlich zu den Lastverteilungsplatten sind dem Untergrund entsprechend Kanthölzer (15 x 15 cm) gemäß Herstellerangaben zu verwenden.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Der Endschlauchführer muss geeignete Arbeitskleidung (lange Hose, Jacke/langärmeliges Hemd) und persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm, -brille, -handschuhe, Warnweste und Sicherheitsschuhe oder -stiefel) tragen, damit der Kontakt mit Frischbeton vermieden wird.
  • Schutzhelm, eng anliegende Kleidung und Sicherheitsstiefel S5 mit Gamaschen.
  • Schutzhandschuhe gegen Verätzungen.
  • Schutzbrille.
  • Warnweste.
  • Ggf. Gehörschutz.
  • Geeignete Augenspülflasche bereithalten.
  • Zusätzlich bei Spritzbetonarbeiten:
    • Atemschutz mit Partikelfilter P2 gegen mineralischen Staub,
    • Gesichtsschutz (Schutzbrillen, Schutzschirme) gegen rückprallendes Spritzgut.

<

 

 

 

>




PDF Ansicht


Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich