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B 15.2


Leitungen

  • Bei der Benützung von Leitungen ist zu beachten, dass
    • Steckvorrichtungen nicht an der Leitung aus den Steckdosen gezogen werden,
    • die Leitungen nicht auf Zug beansprucht werden,
    • die Isolation der Leitung nicht beschädigt ist und
    • nur eine elektrotechnisch fachkundige Person allfällige Reparaturen durchführen darf.
  • Auf Baustellen dürfen nur schwere Gummischlauchleitungen vom Typ A07 RN-F, H07 RN-F oder gleichwertige als ungeschützte und/oder beweglich verlegte Leitungen (Verbindungsleitungen, Verlängerungen) verwendet werden.
  • Leitungen oder Kabel müssen eine Kältebeständigkeit bis -25 °C haben und mindestens mit „K25“ gekennzeichnet sein.
  • Besonders beanspruchte Leitungen vor Beschädigung schützen durch
    • Hochlegen,
    • Abdecken,
    • Verlegen im Schutzrohr.
  • Beschädigte Leitungen aussondern, nie selbst reparieren.
  • Leitungsroller mit Thermoschutzschalter verwenden, wenn keine Überhitzungsschutzeinrichtung vorhanden ist, Kabel ganz abrollen.
  • Leitungsroller müssen mit CE-Kennzeichen/ÖVE-Prüfzeichen versehen sein.

Steckvorrichtungen

  • Die Verbindung von Leitungen darf nur mit genormten Steckern und Steckdosen erfolgen.
  • Sie müssen spritzwassergeschützt und für erschwerte Bedingungen gebaut sein.

Handmaschinen

  • Handmaschinen auf Baustellen müssen für den rauen Betrieb geeignet sein. Empfehlung: schutzisolierte Geräte verwenden.
  • In begrenzten, leitfähigen Räumen (z. B. Behältern, Rohren, Schächten) elektrische Geräte nur mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben.
  • Zum Anschluss nur FI-geschützte Speisepunkte oder Leitungen (Baustromverteiler, mobile Stromerzeuger oder Steckdosen mit FI-Schutz) verwenden.
  • Auf das Symbol zur Kennzeichnung schutzisolierter Betriebsmittel ist zu achten.

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