B 15.2
Leitungen
- Bei der Benützung von Leitungen ist zu beachten, dass
- Steckvorrichtungen nicht an der Leitung aus den Steckdosen gezogen werden,
- die Leitungen nicht auf Zug beansprucht werden,
- die Isolation der Leitung nicht beschädigt ist und
- nur eine elektrotechnisch fachkundige Person allfällige Reparaturen durchführen darf.
- Auf Baustellen dürfen nur schwere Gummischlauchleitungen vom Typ A07 RN-F, H07 RN-F oder gleichwertige als ungeschützte und/oder beweglich verlegte Leitungen (Verbindungsleitungen, Verlängerungen) verwendet werden.
- Leitungen oder Kabel müssen eine Kältebeständigkeit bis -25 °C haben und mindestens mit „K25“ gekennzeichnet sein.
- Besonders beanspruchte Leitungen vor Beschädigung schützen durch
- Hochlegen,
- Abdecken,
- Verlegen im Schutzrohr.
- Beschädigte Leitungen aussondern, nie selbst reparieren.
- Leitungsroller mit Thermoschutzschalter verwenden, wenn keine Überhitzungsschutzeinrichtung vorhanden ist, Kabel ganz abrollen.
- Leitungsroller müssen mit CE-Kennzeichen/ÖVE-Prüfzeichen versehen sein.
Steckvorrichtungen
- Die Verbindung von Leitungen darf nur mit genormten Steckern und Steckdosen erfolgen.
- Sie müssen spritzwassergeschützt und für erschwerte Bedingungen gebaut sein.
Handmaschinen
- Handmaschinen auf Baustellen müssen für den rauen Betrieb geeignet sein. Empfehlung: schutzisolierte Geräte verwenden.
- In begrenzten, leitfähigen Räumen (z. B. Behältern, Rohren, Schächten) elektrische Geräte nur mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben.
- Zum Anschluss nur FI-geschützte Speisepunkte oder Leitungen (Baustromverteiler, mobile Stromerzeuger oder Steckdosen mit FI-Schutz) verwenden.
- Auf das Symbol zur Kennzeichnung schutzisolierter Betriebsmittel ist zu achten.
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