B 1.7
Grundevaluierungen
- Grundevaluierungen mit vorbereiteten Standardinhalten dienen der rationellen Arbeitsgestaltung, um gleiche Überlegungen nicht wiederholt durchführen zu müssen, sowie zur generellen Festlegung von Unterweisungs- und Schulungsbedarf.
- Im Betrieb mehrfach durchgeführte Arbeitsverfahren werden einmalig evaluiert und auf der Baustelle bei Bedarf ergänzt. Ausgehend von einfachen Tätigkeiten und Baustellen als Muster wird schrittweise ein Firmenstandard aufgebaut.
- Überbetriebliche Standards, wie die vorliegende Mappe „Sicherheit am Bau“ oder Sicherheitshandbücher für Bauhilfs- und -nebengewerbe, stellen eine grundlegende Auswahl an Maßnahmen und Informationen zur Verfügung.
- Gliederung der Grundevaluierungen, um vielseitig verwendbare Bausteine zu schaffen:
- nach Branchen
z. B. Baumeister, Zimmerer, Dachdecker, Spengler, Maler, Glaser usw.
- nach Sparten
z. B. Hochbau, Tiefbau, Fertigteilbau, Stahlbau, Holzbau usw
- nach Bereichen
z. B. Neubau, Umbau, Sanierung, Kanal-, Straßen- oder Brückenbau usw
- nach Arbeits- oder Leistungsgruppen
z. B. Baustelleneinrichtung, Abbruch-, Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Dach-, Ausbauarbeiten, Gerüstungen, Fassaden, Außenanlagen oder
- nach verwendeten Maschinen, Geräten und Werkzeugen
z. B. Standard-Werkzeugkiste, Kleinstbaustelleneinrichtung, Werkstattwagen
Bezugsquellen für weitere Informationen
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